Vor Bürgerentscheid Neanderhöhe: Kritik an Erbbaurecht

Am Sonntag (15.09) sind die Menschen in Erkrath zum Bürgerentscheid aufgerufen. Es geht um das umstrittene, geplante Gewerbegebiet auf der Erkrather Neanderhöhe und um die Frage: Soll das Gewerbegebiet nur per Erbbaurecht vermarktet und nicht an Investoren verkauft werden?

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Das Erbbaurecht würde regeln, dass Investoren die Grundstücke auf der Neanderhöhe nicht kaufen können, sondern sie für eine bestimmte Zeit pachten. Die Grundstücke blieben im Besitz der Stadt. Die IHK hat eine deutliche Meinung zu dem Bürgerentscheid und sagt: Er sendet ein falsches Signal. Die Stadt laufe Gefahr, mit einem Erbbaurecht Unternehmen abzuschrecken. Dabei sei die Neanderhöhe als Standort besonders relevant; denn dort gäbe es rund 30.000 m² Fläche für Firmen und Unternehmen. Die Entwicklung der Neanderhöhe sei unabdingbar für die Erkrather Wirtschaft, sagt die IHK.

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