Ratingen erstattet Kitagebühren

Wer sein Kind in Ratingen bis einschließlich Juni nicht in die Kita, Kindertagespflege oder Ogata schickt, bekommt die Elternbeiträge erstattet. Darauf hat sich die Ratinger Politik geeinigt.

Der Betrag werde anteilig um die Tage gekürzt, in denen das Kind nicht in der Betreuung war.

Die Verwaltung bittet dabei um etwas Geduld, bis die Erstattungen errechnet und überwiesen werden können.


Konkret wurde Folgendes beschlossen:


Der Elternbeitrag für Kitas wird aufgrund des dort eingeschränkten Regelbetriebs im März und April um jeweils zehn Stunden auf den Betrag des dann erreichten Betreuungsumfangs gekürzt. Dies gilt nicht für Kindertagesbetreuung und Ogata, da dort der Betreuungsumfang nicht reduziert war.


Für März bis Juni werden von den abgebuchten Beiträgen für Kita, Kindertagespflege und Ogata die Beträge für die Tage erstattet, an denen das Kind nicht in der Betreuung war. Aufgrund der dokumentierten Daten ist eine entsprechende tagesscharfe Abrechnung zwar sehr aufwendig, aber möglich. Sie kann aus verfahrenstechnischen Gründen aber erst ab Beginn des neuen Kinderjahres im August erfolgen. Etwas einfacher gelagerter ist der Fall, wenn ein Kind den ganzen Monat nicht in der Betreuung war. Dann soll die Erstattung im jeweiligen Folgemonat erfolgen.


Eltern, deren Kind eine Kita in städtischer Trägerschaft besucht, erhalten auch für nicht geleistete Verpflegung Geld zurück, und zwar 2,90 Euro pro Tag. Die Erstattung soll im jeweiligen Folgemonat erfolgen.


Schließlich bittet der Rat der Stadt die Träger der Über-Mittag-Betreuung in Ratinger Schulen, genauso zu verfahren. Die dadurch verursachten Einnahmeausfälle werden durch die Stadt Ratingen ausgeglichen.

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