Polizeikosten bei Hochrisikospielen: Vereine dürfen beteiligt werden

Der Profifußball kann zur Kasse gebeten werden: Die Bundesländer dürfen ihre Polizeikosten bei Hochrisikospielen nun in Rechnung stellen. Wir haben die wichtigsten Infos.

Fußballfans stehen in einem Tunnel und werden von Polizisten begleitet.
© picture alliance/dpa | Laszlo Pinter

(dpa) - Die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete. (Az. 1 BvR 548/22). Die angegriffene Norm sei mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte Gerichtspräsident Stephan Harbarth in der Urteilsverkündung. Ziel der Regelung sei es, die Kosten auf denjenigen zu verlagern, der sie zurechenbar veranlasst habe und bei dem die Gewinne anfallen. Das sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel.

Finanzielle Folgen für die Fußballvereine

Die DFL hielt diese Regelung für verfassungswidrig und damit nichtig - und zog vor Gericht. Nach Ansicht der Dachorganisation für die 1. und 2. Bundesliga fehlte es an einer abgrenzbaren, ihr zurechenbaren Leistung der Stadt Bremen. Die sei aber verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine rechtmäßige Gebührenerhebung. Außerdem seien einzelne Störer für den erforderlichen Polizeieinsatz verantwortlich - und nicht die Organisatoren.

Pyrotechnik wird im Stadion gezündet.
Als eine Konsequenz aus dem BVG-Urteil zu den Polizeikosten bei Hochrisikospielen, könnten deutlich teurere Eintrittspreise sein, da die Vereine so die neu entstehenden Kosten wieder umlegen könnten.© picture alliance/dpa | David Inderlied
Als eine Konsequenz aus dem BVG-Urteil zu den Polizeikosten bei Hochrisikospielen, könnten deutlich teurere Eintrittspreise sein, da die Vereine so die neu entstehenden Kosten wieder umlegen könnten.
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Als Hochrisikospiele werden Spiele bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fan-Lagern gerechnet wird. Im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz ist seit 2014 festgehalten, dass die Freie Hansestadt bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Veranstaltungen mit mehr als 5000 Menschen Gebühren für polizeiliche Mehrkosten erheben kann. Die DFL hält die Regelung für verfassungswidrig. Den ersten Gebührenbescheid bekam die DFL im Jahr 2015 - damals zu einer Bundesliga-Partie zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. Rund 400.000 Euro stellte der Stadtstaat Bremen der DFL für die Polizeikosten in Rechnung. Weitere Bescheide folgten.

Ein Fußballfan zeigt Polizisten den Mittelfinger, als er an ihnen vorbeiläuft.
Auseinandersetzungen zwischen Fußballfans und Polizisten rufen immer wieder horrende Kosten auf. Die Rechnungen können nun bald bei Fußballvereinen landen.© picture alliance/dpa | Arne Dedert
Auseinandersetzungen zwischen Fußballfans und Polizisten rufen immer wieder horrende Kosten auf. Die Rechnungen können nun bald bei Fußballvereinen landen.
© picture alliance/dpa | Arne Dedert

In Bremen ging es nach Angaben der Stadt um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro, die der DFL bislang in Rechnung gestellt wurden. Ob andere Bundesländer dem Beispiel der Hansestadt folgen werden, wird sich erst noch zeigen. Sollte sich das Bremer Modell nach der Entscheidung der obersten deutschen Richterinnen und Richter auch in den anderen Bundesländern durchsetzen, kämen auf die Profivereine erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu. Diese könnten sie mit erhöhten Ticketpreisen für die Fans wieder ausgleichen.

Fan-Organisationen kritiseren Urteil

Zwei Fan-Organisationen haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) an den Polizeikosten für Hochrisikospiele massiv kritisiert. "Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Freifahrtschein für einen immer aggressiver und martialischer auftretenden Polizeiapparat", sagte Linda Röttig, Mitglied im Vorstand des Dachverbands der Fanhilfen, in einer Stellungnahme. Die Organisation "Unsere Kurve" teilte mit, sie nehme das Urteil "fassungslos zur Kenntnis".

DFL enttäuscht

Auch die DFL hat sich geäußert. Sie hält die Folgen des Urteils zu den Polizeikosten bei Bundesliga-Spielen für den Profifußball für noch nicht absehbar. Die Konsequenzen würden sich erst in den kommenden Wochen und Monaten zeigen, ließ die Deutsche Fußball Liga wissen. "Leider ist uns das Bundesverfassungsgericht (...) nicht gefolgt. Das ist für uns natürlich enttäuschend. Aber das ist so zu akzeptieren", sagte Bernd Hoefer, Rechtsanwalt der Dachorganisation der 1. und 2. Bundesliga, nach dem Urteil in Karlsruhe.

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