Mops-Dame Wilma: Revision abgelehnt

Es bleibt dabei: Die Klägerin im jahrelangen Rechtsstreit um einen verkauften Mops hat keinen Anspruch auf höheren Schadenersatz.

© Radio Neandertal (Der Mops ist ein Symbolbild)

So hatte im vergangenen Jahr schon das Landgericht Münster geurteilt; eine Revision lehnte das Oberlandesgericht Hamm jetzt ab.

Die Hündin hatte die Stadt Ahlen ursprünglich bei einer Schuldnerin gepfändet und über das Internet an eine Wülfratherin verkauft. Die Käuferin sah sich getäuscht und hat fast 20.000 Euro Entschädigung gefordert. Das Tier habe an mehreren Krankheiten gelitten, die aber nicht angegeben worden seien. Vor Gericht konnte allerdings nur nachgewiesen werden, dass die Hündin nicht geimpft war. Deshalb bestehe nur Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 226 Euro plus Zinsen.

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