Kabelfernsehen - Wichtige Änderung zum 1.7.2024

Die neuen Regeln und worauf sich Mieter einstellen müssen.

Kabel-Kunden wird ab dem 1. Juli eine Veränderung erwarten. Bislang durften Vermieter die Kabelgebühren durch die Nebenkosten abdecken und der Mieter musste sich nicht um seinen Kabelanschluss kümmern (Nebenkostenprivileg).

Ab dem 1. Juli dürfen Vermieter die TV-Gebühren nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen. Somit müssen sich die ca. 12 Millionen Mieter selbst um Alternativen, wie zB die Übertragung übers Internet kümmern. Ursprünglich lagen die Kosten für den Mieter bei ca. sieben bis neun Euro. Durch die Gesetzesänderung steigen die Kosten maximal auf bis zu 13 Euro an. Es gibt aber schon Kooperationen zwischen Kabelanbietern und Wohnungsbaugesellschaften. Diese versuchen die Preisveränderung für die Mieter zu minimieren.

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Wer hingegen sowieso nur noch streamt oder eine Satellitenschüssel auf dem Dach hat, muss logischerweise gar nichts ändern. Wer indes Mieter mit Kabelanschlus ist und sich nicht kümmert, könnte nach dem 1. Juli evtl. auf einen schwarzen Bildschirm gucken. Deshalb sollten sich Mieter in einer Wohnung mit Kabel-TV-Anschluss mit ihrem Vermieter, bzw., ihrem bisherigen Kabelanbieter in Verbindung setzen (wenn nicht schon geschehen).

Weitere Infos stellt die Verbraucherzentrale hier zur Verfügung.

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