Gericht: Waldstück Osterholz darf gerodet werden

Ein Teil des Osterholzer Waldes zwischen Mettmann, Haan und Wuppertal darf gerodet werden. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht heute entschieden. Der Eilantrag zweier Eigentümer am Osterholzer Wald wurde damit abgelehnt.

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Wie berichtet, wollten die Kalkwertke Oertelshofen eine neue Halde für Restgestein anlegen, das beim Kalkabbau anfällt. Dagegen gibt es massiven Protest, etwa von einer Bürgerinitiative. Die hatte zuletzt noch einen Runden Tisch mit den Kalkwerken gebildet, um Alternativen zu besprechen.

Jetzt das hat Düsseldorfer Gericht entschieden: Das Vorhaben der Kalkwerke sei rechtmäßig, die Pläne im zulässigen Bereich. Die Auswirkungen auf Natur und Klima seien nur ein Aspekt unter vielen, der berücksichtigt werden müsse. Die Gegner der Waldrodung in Osterholz können jetzt noch vor das Oberverwaltungsgericht ziehen.

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