Differenzierte Hebesätze

Viele Städte müssen gerade überlegen, wie sie mit der Grundsteuerreform ab dem kommendem Jahr umgehen. In Mettmann will man aktuell keinen Gebrauch von sogenannten differenzierten Hebesätzen machen.

 

Sie sollen einheitlich bleiben, aber ansteigen. Differenzierte Hebesätze - also unterschiedlich hohe Sätze für Wohn- und für Nicht-Wohngebäude - lehnt die Stadt Mettmann unter anderem wegen rechtlicher und finanzieller Risiken ab. Stimmt der Mettmanner Stadtrat dem Vorschlag zu, sie einheitlich zu belassen, dann würde der Hebesatz für die Grundsteuer B nächstes Jahr auf 932 % steigen. Für die Stadt Mettmann würde sich dadurch an ihren Einnahmen durch die Grundsteuer kaum etwas ändern. Für viele Grundstückseigentümer aber schon: Während einige demnächst im Jahr 2025 dann deutlich mehr zahlen müssten, würden andere wohl entlastet.

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