Autoposen ist nicht verboten

Wenn man ein cooles Auto hat, dann darf man damit auch "posen" und etwa an Ampeln den Motor laut aufheulen lassen. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf entschieden.

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Genauer: Eine Stadt hat nicht das Recht, "Posern" Verbote zu erteilen oder hohe Zwangsgelder zu erheben, um das durchsetzen. Denn für den Straßenverkehr ist Bundesrecht verantwortlich und aus Sicht des Gerichts sieht das Gesetz Autoposer nicht als Gefahr. Bei bestimmten Verstößen könne höchstens ein Bußgeld von höchstens 100 Euro erhoben werden. Ein Düsseldorfer hatte geklagt, weil die Stadt 5.000 Euro von ihm verlangt hatte.

 

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